Psychologische Psychotherapeuten/-innen studieren zunächst Psychologie. Im Anschluss machen sie ein Aufbaustudium für Psychotherapie. Erst durch diese Zusatzausbildung dürfen sie eine Therapie bzw. Behandlung anbieten und Krankenbehandlung nach dem Heilberufe-Gesetz betreiben. Psychologische Psychotherapeuten/-innen dürfen keine Medikamente verschreiben, aber Leistungen wie Soziotherapie, psychotherapeutische Rehabilitationsmaßnahmen, Krankenhausbehandlungen sowie Krankentransporte verordnen. Psychologische Psychotherapeuten besitzen analog zu Ärzten eine Zulassung zum Heilberuf: die Approbation (staatliche Zulassung).
Es gibt eine weitere Erlaubnis zur Heilkunde in Deutschland, die im Heilpraktikergesetz festgelegt ist. Wer als Heilpraktiker tätig sein will, braucht keinen akademischen Abschluss. Auch eine geregelte Ausbildung für HP Psychotherspie gibt es nicht, lediglich eine Prüfung beim Gesundheitsamt. Die Heilerlaubnis kann erlangt werden, ohne ein psychotherapeutisches Verfahren erlernt zu haben.
Wer diese Erlaubnis besitzt, darf den geschützten Begriff „Psychologischer Psychotherapeut“ nicht verwenden, jedoch in der Berufsbezeichnung (z. B. auf dem Praxisschild) das Wort „Psychotherapie“ benutzen.
Heilpraktiker/-innen für Psychotherapie müssen sich an festgelegten Beschränkungen orientieren, die sich insbesondere auf eine Behandlung schwerwiegender psychischer Krankheiten beziehen. Bedarf eine Behandlung und Therapie einer schweren psychischen Erkrankung eine medizinische Maßnahme, sind Heilpraktiker für Psychotherapie ungeeignet. Ihre Leistungen werden meist nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.