Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). An diese sind Psychologische Psychotherapeuten gebunden, dürfen die Sätze nicht über- und nicht unterschreiten. Die GOP regelt die Vergütung für alle im Therapieprozess anfallenden Tätigkeiten. Meine Behandlungskosten werden von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit der Ziffer 870, Faktor 2,3 übernommen. Für Selbstzahler richtet sich die Abrechnung ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), wonach eine 50-minutige Sitzung Verhaltenstherapie (Ziffer 870) mit einem Honorar von 100,56 € in Rechnung gestellt wird.
130 €/ 50 Min.
Beihilfe, Private Krankenkassen, gesetzliche Krankenkassen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens, Polizei, Bundeswehr, Berufsgenossenschaft
Meine Praxis arbeitet nach einem langfristigen Bestellprinzip, das heißt, Termine werden fest vergeben und sind verbindlich. Anders als bei Ihrem Hausarzt, der auf eine Stunde fünf bis sieben Patienten einbestellen kann, lässt sich ein Psychotherapietermin nicht durch andere Patienten ausgleichen. Termine, die zu kurzfristig oder gar nicht abgesagt wurden, werden daher in Rechnung gestellt. Sie können einen vereinbarten Termin bis 48 Stunden vorher kostenfrei absagen. Bitte tun Sie dies dann per E-mail unter info@therapieschueler.de. Für nicht oder zu spät abgesagte Termine berechne ich ein Ausfallhonorar, welches von Ihnen persönlich erstattet werden muss.
Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahme
durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung leider nur in
Ausnahmefällen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens in
meiner Praxis möglich ist. Nähere Informationen dazu erfragen
Sie gern bei Ihrer gesetzlichen
Krankenkasse.