Allgemein kann man unterscheiden zwischen Psychologische Psychotherapeut/-innen, ärztliche Psychotherapeut/-innen und Psychiater/-innen. Diese Berufsgruppen entscheiden sich zumeist zu Beginn ihrer Ausbildung für Erwachsenen- oder Kinder-/Jugendlichen- Psychotherapie. Daneben gibt es noch Heilpraktiker für Psychotherapie, denen ich einen extra Menüpunkt gewidmet habe.
Psychologische Psychotherapeut/-innen besitzen einen akademischen Abschluss in Psychologie, meist Diplom oder Master. Hierdurch erwerben sie die Berufsbezeichnung "Psycholog/-in". Ein/-e Psychologe/-in macht aber noch keine/-n Psychotherapeuten/-in! Erst durch eine 3 - 5 jährige Zusatzausbildung in einem anerkannten Psychotherapieverfahren erwerben Psycholog/-inen ihre Berufserlaubnis (Approbation), ihre geschützte Berufsbezeichnung "Psychologische/-r Psychotherapeut/-in" und dürfen ihre psychotherapeutische Berufsausübung bei der Krankenkasse abrechnen.
Die jüngste Ausbildungsreform 2020 erlaubt es Psychologiestudierende, den Studiengang "Psychotherapie" zu belegen und diesen mit der Approbation abzuschließen.
Ärztliche Psychotherapeut/-innen besitzen einen akademischen Abschluss in Medizin. Durch eine Zusatzausbildung in einem anerkannten Psychotherapieverfahren oder durch die Facharztausbildung erwerben diese Mediziner ihre Zusatzqualifikation zum Ausüben von Psychotherapie in einem Richtlinienverfahren. Mit einem Kassensitz für Psychotherspie entscheiden sich diese Ärzte dann für die hauptsächlich psychotherapeutische Berufsausübung.
Psychiater/-innen besitzen einen akademischen Abschluss in Medizin. Durch die Facharztausbildung in Psychiatrie erwerben diese Mediziner ihre Erlaubnis, psychische und psychiatrische Krankehiten hauptsächlich medikamentös zu behandeln. Mit der Zusatzqualifikation zum Ausüben von Psychotherapie durch eine Zusatzausbildung können diese Ärzte auch psychotherapeutisch tätig werden. Das ist jedoch von Praxis zu Praxis höchst unterschiedlich.